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(C) Fliesenstadt

Eigentümer Info

Informationen für den Eigentümer einer Kursuite im Haus Europa-Residenz

 

Bauabschnitt 2

Beim Erwerb einer Kursuite im Haus „Europa-Residenz“ haben Sie außer den Ihnen bekannten Kaufpreis auch die Notargebühren von ca. 1% sowie die Grunderwerbsteuer mit 3,5% zu bezahlen. Die kurzfristige Beherbergung von Kur- und Feriengästen ist gem. §4 Nr. 12 Satz 2 UStG nicht von der Umsatzsteuer befreit. Auf Grund dieses Umstandes sind Sie als Regelbesteuerer i.S. des Umsatzsteuergesetzes auch zum Vorsteuerabzug gem. 15 UStG berechtigt.

Die durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 beschlossenen Änderungen im § 13b UStG sind zum 1. April 2004 in Kraft getreten. Der Ministerrat der EU hat am 30. März 2004 die erforderliche Genehmigung erteilt. Damit wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfänger u.a. auf Umsätze ausgedehnt, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Der neu gefasste § 13 b UStG ist auf diejenigen Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. März 2004 bewirkt werden.

Für Sie als Käufer (auch als Rentner) bedeutet dies, dass Sie bei einer Umsatzsteueroption die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer nicht an den Verkäufer bezahlen müssen.


Ihre Suite muss von Ihnen selbst möbliert (ca. 8 bis 10.000,-€ netto) werden. Die Suite sollte nicht überheblich aber trotzdem zweckmäßig eingerichtet sein. Wichtig ist es, dass Sie im Wohnzimmer eine Schlafcouch aufstellen da es oft vorkommt, dass Kurgäste getrennt schlafen wollen.
Ihre Kursuite wird durch die im EG gelegene Rezeption an Kurgäste vermietet. Sie als Eigentümer haben die Möglichkeit, Ihre Kursuite jederzeit nach Absprache mit der Rezeption zu belegen. Eine zeitliche Begrenzung unsererseits gibt es nicht.

Ihre Kursuite im Haus „Europa-Residenz“ ist mit den Nebenkosten vergleichbar mit einer normalen Eigentumswohnung. Das heißt: Sie bezahlen für Heizung, Müllabfuhr, Versicherungen, Hausmeister, Wasser Gemeinschaftsstrom udgl. eine monatliche Vorauszahlung von ca. 2,4 € je qm und Monat. Warm- und Kaltwasser sowie die Heizung werden nach tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Die Zähler dafür werden zum Jahresende abgelesen. Bei der jährlichen Eigentümerversammlung wird über das abgelaufene Wirtschaftsjahr Rechnung gelegt. Ebenso wird über das kommende Jahr ein neuer Wirtschaftsplan besprochen und darüber abgestimmt. 

Beispiel für die Vermietung einer Kursuite:

Der Kurgast bezahlt z.B. bei einem Aufenthalt von 14 Tagen je Tag 55,- € (nach der Anlaufsphase). Dies sind 770,- €. Davon wird die Bettwäsche mit ca. 20,- €, die Endreinigung mit ca. 31,-€ sowie die 20% Vermittlungsprovision (+19 % MWST) in Abzug gebracht. Somit erhält der Eigentümer den Betrag von 552,20 €. Umgerechnet auf den Tag haben Sie dann eine Einnahme von ca. 39,44 € je Tag. Bei einer Belegung (nach der Anlaufsphase) von 200 Tagen haben Sie dann eine jährliche Einnahme von 7.880,- €, und bei einer Belegung von 230 Tagen 9.070,- €. Davon müssen allerdings noch die Betriebskosten, Strom, TV, MWST und die Werbegemeinschaftsgebühren abgezogen werden.

Alle Vermieter müssen sich noch an der Werbegemeinschaft mit jährlich ca. 150,- € beteiligen. Die Höhe des Betrages wird bei der EGT-Versammlung jährlich neu festgelegt. In der Regel wird dieser Betrag nicht überschritten. Das Geld wird verwendet für den Eintrag ins Unterkunftsverzeichnis, Erstellung eines Hausprospektes, Werbung udgl.

Sicherlich konnte ich all Ihre Fragen hier nicht beantworten. Rufen Sie mich einfach an damit ich auf Ihre persönlichen Fragen eingehen kann. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für den Eintritt der mit dem Erwerb verfolgten Ziele kann naturgemäß nicht übernommen werden.